elektronische Krankmeldung (eAU)
Die elektronische AU kommt am 01.01.2023!
Für Arbeitgeber bedeutet das: gesetzlich versicherte Mitarbeiter müssen ab dann keinen "gelben Schein" mehr abgeben.
Stattdessen holt sich der Arbeitgeber (3 Tage nachdem er vom Mitarbeiter über die Krankschreibung informiert wurde) die entsprechenden Daten elektronisch von den gesetzlichen Krankenkassen über eine spezielle Sicherheitssoftware.